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   OLG Oldenburg, 23.08.1968 - 1 W 40/68   

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https://dejure.org/1968,723
OLG Oldenburg, 23.08.1968 - 1 W 40/68 (https://dejure.org/1968,723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.08.1968 - 1 W 40/68 (https://dejure.org/1968,723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. August 1968 - 1 W 40/68 (https://dejure.org/1968,723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe für Schadensersatzklage nach erhalt von Schmerzensgeld

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.1968 - 1 W 40/68
    Die besondere Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes ergibt sich daraus, daß es als ein Anspruch eigener Art einen angemessenen Ausgleich für die nicht vermögensrechtlichen Schäden bieten und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen soll, daß der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149 [GSZ] = NJW 55, 1675).
  • OLG Koblenz, 22.11.1954 - 5 W 337/54
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.1968 - 1 W 40/68
    Es müssen die gleichen Erwägungen, aus denen eine auf § 125 ZPO gestützte Nachzahlungsanordnung abzulehnen ist, wenn die arme Partei die Schmerzensgeldzahlung erst nach Abschluß des Prozesses erhält (vgl. OLG Koblenz, NJW 55, 1116), entsprechend auch für die einstweilige Kostenbefreiung gelten.
  • OLG Celle, 08.09.1967 - 9 W 33/67
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.1968 - 1 W 40/68
    Mit diesen nicht allein wirtschaftlichen, sondern auch ethischen Funktionen und besonders mit dem Genugtuungsgedanken ist es nicht vereinbar, daß der Verletzte gehalten sein soll, die empfangene Entschädigung außerhalb ihres Zwecks und dazu gerade für einen Rechtsstreit mit dem Schädiger zu verwenden (im Ergebnis ebenso OLG Celle, NJW 68, 111).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1956 - 7 W 50/56
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.1968 - 1 W 40/68
    Daher vermag es der Senat entgegen einer verbreiteten Meinung nicht als entscheidens anzusehen, daß die zum Ausgleich des mit einer Körperverletzung verbundenen immateriellen Schadens erlangte Entschädigung (§ 847 BGB ) ihrer Natur nach außerhalb des Rahmens des notwendigen Unterhalts liegt (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW 59, 373 und VersR 57, 256; Wussow, Haftpflichtrecht, 9. Aufl. S 474 [Rz. 1176], Lieberwirth, Schmerzensgeld, 3. Aufl., S. 159).
  • RG, 06.04.1935 - VII B 5/35

    Unter welchen Voraussetzungen ist einem Landwirt zuzumuten, eine ihm ohne

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.1968 - 1 W 40/68
    Das hat das RG für den Fall einer Brandentschädigung entschieden (RGZ 147, 190).
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